Wählen Sie Ihr Land aus  

Herzlichen Glückwunsch, Carmen Winkler! Carmen Winkler und ihr Ehemann werden vom Mittwoch, den 18. November bis zum Sonntag, den 22. November bei unserer speziellen Probefahrt dabei sein!

Damit auch Sie live dabei sind, werden wir hier regelmäßig über Carmens Eindrücke und Erlebnisse an Bord des größten Kreuzfahrtschiffes der Welt berichten. Es lohnt sich, immer mal wieder reinzuschauen!


Gewinner-Daten

Mein Name ist Carmen Winkler und ich bin 42 Jahre alt. Ich arbeite als Richterin am Verwaltungsgericht in München. Seit 16 Jahren bin ich mit Franz Neumeier verheiratet, der als Journalist für ein Internet-Magazin tätig ist. Zusammen haben wir eine 9jährige Tochter. Schon 1995 machten wir unsere erste Fluss-Kreuzfahrt in Amerika auf dem historischen Schaufelraddampfer Delta Queen. Eine Internet-Seite über amerikanische Raddampfer war das Ergebnis dieser ersten Flusskreuzfahrt, www.steamboats.org. Viele weitere Kreuzfahrten und auch weitere Internet-Seiten (www.schaufelraddampfer.de oder www.save-the-delta-queen.org) folgten. Seitdem sind Raddampfer unser Hobby und wir sammeln selbstverständlich alles rund um das Thema.

Unsere erste Kreuzfahrt auf dem Meer war ebenfalls mit diesem Hobby verbunden, denn wir begannen vor zwei Jahren unsere Reise ab New Orleans auf der Grandeur of the Seas. Unsere jüngsten Kreuzfahrten genossen wir im Juni diesen Jahres auf der Serenade of the Seas und gleich darauf folgend im August auf der Liberty of the Seas.

Daneben bin ich in verschiedenen, internationalen Kreuzfahrt-Foren im Internet aktiv. In einem deutschen Forum moderiere ich zudem den Bereich Flusskreuzfahrten

Einzelheiten zum Gewinn

Der Gewinner erhält die Chance seines Lebens – eine exklusive Kreuzfahrt auf der Oasis of the Seas von/nach Fort Lauderdale, Florida, vom 18. bis 22. November 2009. Auf dieser ganz besonderen Kreuzfahrt auf dem neuesten Schiff von Royal Caribbean International wird er als „Reporter auf See“ berichten. Der Beitrag des Gewinners von Bord der Oasis of the Seas wird anschließend auf www.oasisoftheseas.com veröffentlicht werden.

Der Hauptgewinn beinhaltet:

  • Preview-Kreuzfahrt, Hin- und Rückflug Economy Class für zwei Personen nach Fort Lauderdale/Miami in Florida
  • Transfers zwischen Flughafen und Hafen
  • Drei Tage an Bord der Oasis of the Seas, 18. bis 22. November 2009
  • Mahlzeiten, Getränke und Unterhaltung an Bord.
Wettbewerbsregeln

ROYAL CARIBBEAN INTERNATIONAL’S REPORTER AT SEA CONTEST

Werden Sie Korrespondent auf der Oasis of the Seas

OFFIZIELLE REGELN (Stand: 01.09.2009)

DER KAUF EINES PRODUKTS IST FÜR EINE TEILNAHME ODER GEWINNCHANCE NICHT ERFORDERLICH

1. Teilnahmebedingungen: Am Royal Caribbean International’s Reporter at Sea Contest (der „Wettbewerb“) können ausschließlich Einwohner Kanadas, Deutschlands, Mexikos, Großbritanniens und den fünfzig (50) Bundesstaaten der USA (einschließlich District of Columbia) teilnehmen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens achtzehn (18) Jahre alt sind. In Großbritannien gilt für die Teilnahme ein Mindestalter von dreizehn (13) Jahren. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von Royal Caribbean Cruises Ltd., Weber Shandwick, ePrize, LLC und Mitarbeiter in deren Mutter- oder Tochterunternehmen sowie unmittelbare Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Geschwister und Kinder) und Haushaltsmitglieder dieser Mitarbeiter. Der Wettbewerb unterliegt den geltenden einzelstaatlichen, nationalen, provinziellen, territorialen und kommunalen Gesetzen, Anordnungen und Bestimmungen. Der Wettbewerb ist dort ungültig, wo er gesetzlich untersagt ist.

2. Sponsor: Royal Caribbean Cruises Ltd., 1050 Caribbean Way, Miami, FL 33132, USA. Verwalter: ePrize, LLC, One ePrize Drive, Pleasant Ridge, MI 48069, USA.

3. Zustimmung zu offiziellen Regeln: Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb verpflichtet sich der Teilnehmer in vollem Umfang und bedingungslos zur Einhaltung der offiziellen Regeln sowie zur Annahme der Entscheidungen des Sponsors und des Verwalters, die für sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf den Wettbewerb endgültig und bindend sind. Der Gewinn eines Preises setzt die Erfüllung aller hierin bezeichneten Bedingungen voraus.

4. Zeitraum: Der Wettbewerb beginnt am 28. September 2009 um 00:00 Uhr Ostküstenzeit ("ET") und endet am 26. Oktober 2009 um 5:59 Uhr Ostküstenzeit (die „Teilnahmeperiode“); er besteht aus drei (3) Phasen gemäß nachfolgender Tabelle.

Phase Beginn um 00:00 Uhr Ostküstenzeit Ende um 5:59 Uhr Ostküstenzeit
Einsendephase 28. September 2009 09. Oktober 2009
Bewertungsphase 10. Oktober 2009 19. Oktober 2009
Abstimmungsphase 20. Oktober 2009 26. Oktober 2009

Das Computersystem des Sponsors gilt als offizielles Zeiterfassungssystem im Rahmen des Wettbewerbs.

5. Teilnahmeverfahren: Für eine Teilnahme am Wettbewerb ist die Website http://www.oasisoftheseas.com/reporteratsea aufzurufen; anschließend muss der Teilnehmer den dort angegebenen Links bzw. Anweisungen folgen und das Land auswählen, in dem er seinen gesetzlichen Wohnsitz hat (in Abschnitt 1 befindet sich eine Liste der wählbaren Länder). Entsprechend seiner Eingabe wird der Teilnehmer zu einer länderspezifischen Seite weitergeleitet. Anschließend muss der Teilnehmer den Links bzw. Anweisungen folgen, um sich für den Wettbewerb zu registrieren. Eine Teilnahme ist ausschließlich im Land des gesetzlichen Wohnsitzes des Teilnehmers möglich. Die Registrierung wird unter Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse, der Telefonnummer des Teilnehmers sowie einer gültigen Postadresse abgeschlossen. Postfächer werden nicht akzeptiert. Der Teilnehmer muss gemäß den Anweisungen ein (1) Video hochladen, in dem dargelegt wird, warum genau er als Live-Reporter auf dem neuesten und innovativsten Kreuzfahrtschiff von Royal Caribbean, der Oasis of the Seas, ausgewählt werden sollte (der „Beitrag“). Anschließend erhält der Teilnehmer einen (1) Eintrag in dem Teilnehmerpool des Landes, in dem er seinen gesetzlichen Wohnsitz hat (die „Teilnehmerpools“, s. Abschnitt 8 für Informationen über Gewinne und Zusammensetzung der einzelnen Teilnehmerpools).

Mit dem Hochladen seines Beitrags sichert der Teilnehmer zu, dass (i) er alle Teilnahmevoraussetzungen für den Wettbewerb erfüllt, (ii) sein Beitrag den Beitragsrichtlinien und Inhaltsbeschränkungen wie unten aufgeführt entspricht (die „Richtlinien und Beschränkungen“) und (iii) er mit der Erstellung des Beitrags sowie mit der Teilnahme am Wettbewerb die geltenden Gesetze und Bestimmungen einhält und für ihn verbindliche Abkommen oder Vereinbarungen bezüglich Geheimhaltung, Arbeitsverhältnisse, Beratung, geistiges Eigentum oder Lizenzvereinbarungen nicht verletzt. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Sponsor nach alleinigem Ermessen den Beitrag entfernen und vom Wettbewerb qualifizieren kann, falls er der Meinung ist, dass dieser die hier aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt.

Beitragsrichtlinien:

  • Der Beitrag darf eine Spieldauer von 45 Sekunden nicht überschreiten;
  • Der Beitrag muss in einem der folgenden Formate vorliegen: AVI, MOV, WMV, MP4, MPEG, FLV, 3GP, 3G2;
  • Der Beitrag darf eine Größe von hundert (100) MB nicht überschreiten;
  • Der Beitrag darf nicht zuvor bei einem anderen Wettbewerb eingesendet und anderweitig ausgestellt oder öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Inhaltsbeschränkungen:

  • Der Beitrag darf kein Material enthalten, dass die Rechte anderer Personen verletzt, einschließlich Datenschutzbestimmungen, Veröffentlichungsrechte oder geistige Eigentumsrechte oder Material, das gegen das Urheberrecht verstößt;
  • Der Beitrag muss eine von dem Teilnehmer selbst erstellte Arbeit sein;
  • Der Beitrag darf den Sponsor, Verwalter, die Kreuzfahrtbranche oder eine andere Person oder Partei, die mit dem Wettbewerb und dessen Verwaltung verbunden ist, nicht herabsetzen;
  • Der Beitrag darf nur Markennamen oder Warenzeichen von Royal Caribbean enthalten; dem Teilnehmer wird eine beschränkte Lizenz zur Nutzung der Marken gewährt, die für den ausschließlichen Zweck bestimmt ist, im Rahmen dieses Wettbewerbs einen Beitrag zu verfassen und hochzuladen;
  • Werden Name oder Bildmaterial anderer Personen als des Teilnehmers im Beitrag verwendet, bedarf es der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch diese Personen. Auf Anfrage muss der Teilnehmer derartige Einwilligungen in der verlangten Form beim Sponsor vorlegen;
  • Der Beitrag darf nur Text, Filmmaterial, Bildmaterial, Kunstwerke, Musik, Aufnahmen oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material enthalten, das vom Teilnehmer selbst erstellt worden ist, es sei denn, der Eigentümer des verwendeten Materials willigt schriftlich in die Verwendung ein (die Einwilligung muss auf Anfrage beim Sponsor vorgelegt werden);
  • Der Beitrag darf kein Material enthalten, das unangemessen, unanständig, obszön, gehässig, sittenwidrig, diffamierend, verleumderisch oder beleidigend ist;
  • Der Beitrag darf kein Material enthalten, das Fanatismus, Rassismus, Hass oder Voreingenommenheit gegen eine Gruppe oder Einzelpersonen fördert oder sich für die Diskriminierung aufgrund von ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Ausrichtung oder Alter ausspricht; Der Beitrag darf keine politischen oder staatsfeindlichen Aussagen enthalten;
  • Der Beitrag darf kein Material enthalten, das ungesetzlich ist oder das gegen geltendes Recht in dem Zuständigkeitsbereich verstößt, in dem dieser verfasst wurde.

Für alle Beiträge gilt: Einschränkung: Während des Aktionszeitraums darf jeder Teilnehmer nur einen (1) Beitrag pro Tag hochladen. Gehen Beiträge von einer Person oder E-Mail-Adresse über die beschränkte Anzahl hinaus ein, sind diese ungültig. Beiträge, die mithilfe von Scripten, Makros oder sonstigen automatischen Hilfsmitteln verfasst wurden, sind ungültig. Durch das Hochladen eines Beitrags stimmt der Teilnehmer zu, dem Sponsor eine gebührenfreie, unwiderrufliche, zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche Lizenz zu erteilen, um diesen unter anderem zu Werbe- oder Marketingzwecken ganz oder teilweise weltweit zu nutzen, zu reproduzieren, zu ändern, zu veröffentlichen, ableitende Werke davon zu erstellen, sie anzuzeigen und sie in andere Werke in jedweder Form, in Medien oder Technologien einzubinden, die gegenwärtig bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Veranstalter des Wettbewerbs sowie deren leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter von jeglichen Ansprüchen gegenüber Dritten bezüglich der Verwendung des Beitrags durch den Sponsor schadlos zuhalten. Gegebenenfalls unterzeichnet der Teilnehmer sämtliche Dokumente, die der Sponsor oder seine Bevollmächtigten für die Ausübung der nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an dem Beitrag benötigt. Die freigestellten Parteien (wie in Ziffer 9 unten definiert) haften nicht für für Beiträge, die verloren gehen, verspätet eingehen, gestohlen oder beschädigt werden, unvollständig, ungültig, unleserlich, defekt oder fehlgeleitet sind; all dies hat die Ungültigkeit der Beiträge zur Folge.

Als Teilnehmer, der diese offiziellen Regeln einhalten muss, gilt bei Streitigkeiten hinsichtlich eines Beitrags der zum Zeitpunkt der Einsendung berechtigte Kontoinhaber mit der E-Mail-Adresse, die für das Erstellen des betreffenden Kontos verwendet wurde. Als „berechtigter Kontoinhaber“ gilt die natürliche Person, der von einem Anbieter für den Zugang zum Internet, einem Anbieter von Online-Diensten oder einem anderen Unternehmen für die Zuweisung von E-Mail-Adressen innerhalb der Domäne, die der angegebenen E-Mail-Adresse entspricht, eine E-Mail-Adresse zugewiesen wurde. Der Teilnehmer muss unter Umständen den Nachweis erbringen, dass er der berechtigte Kontoinhaber ist.

Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer bei Registrierung angibt, werden auf einem Server in den USA gespeichert. Durch Teilnahme am Wettbewerb stimmt der Teilnehmer dem Export seiner personenbezogenen Daten in die USA sowie deren dortiger Verwendung zur Durchführung dieses Wettbewerbs und der damit verbundenen Datenverarbeitung zu (z. B. für Sicherungs- und Archivierungszwecke). Dieser Server wird von dem Verwalter betrieben, der das US-Handelsministerium (US Department of Commerce) darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass die unter http://www.export.gov/safeharbor/eg_main_018236.asp einsehbaren Bestimmungen des Safe Harbor Framework eingehalten werden. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer werden auf diesen Servern gespeichert und zum Zwecke des Wettbewerbs und der damit verbundenen Datenverarbeitung verwendet.

6. Festlegung der Gewinner: Der Gewinner eines Teilnehmerpools wird entsprechend den im Folgenden aufgeführten Kriterien ausgewählt:

  1. Bewertungsphase: Während der Bewertungsphase wählen durch den Sponsor ernannte qualifizierte Juroren nach alleinigem Ermessen aus allen eingegangenen gültigen Beiträgen, die von den Teilnehmern mit gesetzlichem Wohnsitz in dem jeweiligen Land, eingereicht wurden, jeweils zehn (10) Finalisten nach den folgenden Kriterien (die „Bewertungskriterien“) aus:
    • Kreativität (20 %)
    • Qualität (20 %)
    • Unterhaltungswert (20 %)
    • Fähigkeit, Reise- und Kreuzfahrtkonzepte lebendig und eindeutig zu vermitteln (20 %)
    • Überzeugende Darlegung, warum der Teilnehmer der Reporter at Sea für sein Land werden sollte.
    Bei Gleichstand mehrerer Teilnehmer wird der Teilnehmer, dessen Beitrag den höchsten Wert in der Kategorie „Kreativität“ erzielte, zum Finalisten ernannt. Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen weniger als die angegebene Anzahl von Finalisten für einzelne Teilnehmerpools zu ernennen, falls die Anzahl der gültigen und qualifizierten Beiträge zu gering ist.
  2. Abstimmungsphase: Während der Abstimmungsphase werden die Beiträge der Finalisten für die einzelnen Teilnehmerpools in einer Online-Galerie unter folgendem Link zur Abstimmung ausgestellt: http://www.oasisoftheseas.com/reporteratsea. Personen, welche die geografischen Kriterien, wie in Abschnitt 1 definiert, erfüllen, können für den Beitrag stimmen, der ihrer Meinung nach die größte öffentliche Zustimmung findet. Einschränkung: Jede Person kann während der Abstimmungsphase eine (1) Stimme pro Tag und pro Beitrag abgeben. Mehrfachstimmen von einer Person oder einer E-Mail-Adresse nach der ersten Stimmabgabe derselben Person oder von derselben E-Mail-Adresse aus sind ungültig. Wie vom Sponsor nach alleinigem Ermessen festgelegt, sind Stimmabgaben in betrügerischer oder unangemessener Weise, einschließlich Angeboten über Gewinne oder sonstiger Anreize an das Publikum, nicht zulässig. Der Finalist jedes Teilnehmerpools, dessen Beitrag während der Abstimmungsphase die höchste Anzahl gültiger Stimmen erhält, wird zum potenziellen Hauptgewinner ernannt, vorausgesetzt, er hat die vorliegenden offiziellen Regeln eingehalten. Bei Gleichstand mehrerer Teilnehmer in einem Teilnehmerpool wird der Teilnehmer, dessen Beitrag den höchsten Wert in der Kategorie „Kreativität“ erzielte, von den Juroren nach alleinigem Ermessen zum potenziellen Hauptgewinner ernannt. Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen weniger als die angegebene Anzahl von Gewinnen zu verleihen, falls die Anzahl der gültigen und qualifizierten Beiträge eines Teilnehmerpools zu gering ist. Der Sponsor behält sich außerdem das Recht vor, nach alleinigem Ermessen einen alternativen potenziellen Hauptgewinner für einen Teilnehmerpool zu ernennen, wenn die Abstimmung manipuliert wurde oder gegen die geltenden Bestimmungen verstößt.

    Für die Abstimmungsphase gilt: Dieselbe E-Mail-Adresse darf nicht zur Stimmabgabe mehrer Personen verwendet werden. Mit jedem Versuch einer Person, mehr als die angegebene Anzahl von Stimmen abzugeben, indem sie mehrere/verschiedene E-Mail-Adressen, Identitäten oder sonstige Methoden verwendet, werden die Beiträge dieser Person (falls vorhanden) ungültig und sie wird von der weiteren Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Der Einsatz von Scripten, Makros oder anderen automatisierten Systemen ist untersagt und derartige Stimmabgaben sind ungültig. Die freigestellten Parteien (wie in Ziffer 9 unten definiert) haften nicht für verloren gegangene, verspätete, unvollständige, defekte, unverständliche oder fehlgeleitete Stimmabgaben, die ungültig sind. Im Falle einer Streitigkeit in Bezug auf eine Stimmabgabe gilt der berechtigte Kontoinhaber der E-Mail-Adresse, die für die Stimmabgabe verwendet wurde, als die für die Stimmabgabe verantwortliche Person. Als „berechtigter Kontoinhaber“ gilt die natürliche Person, der von einem Anbieter für den Zugang zum Internet, einem Anbieter von Online-Diensten oder einem anderen Unternehmen für die Zuweisung von E-Mail-Adressen innerhalb der Domäne, die der angegebenen E-Mail-Adresse entspricht, eine E-Mail-Adresse zugewiesen wurde.

7. Anforderungen an den Gewinner: Die potenziellen Gewinner werden auf dem Postweg, per E-Mail oder telefonisch etwa am 26. Oktober 2009 benachrichtigt. Die potenziellen Hauptgewinner der einzelnen Teilnehmerpools müssen innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung ein Foto von sich sowie eine eidesstattliche Versicherung hinsichtlich ihrer Teilnahmeberechtigung, der Haftungsfreistellung und Veröffentlichungsfreigabe (die „eidesstattliche Versicherung“) (für Einwohner von Deutschland, Mexiko und den USA), eine Erklärung über die Erfüllung der Anforderungen (die „Erklärung“) (für Einwohner von Kanada) oder eine Bestätigung der Teilnahmeberechtigung und Haftungsfreistellung/Veröffentlichungsfreigabe (die „Bestätigung“) (für Einwohner Großbritanniens) unterzeichnen und an den Verwalter zurücksenden, um ihren Gewinn anzufordern. Wenn ein potenzieller Gewinner nicht kontaktiert werden kann, die eidesstattliche Versicherung, Erklärung oder Bestätigung nicht innerhalb des angegebenen Zeitraums zurücksendet, die vorliegenden offiziellen Regeln nicht erfüllt oder wenn der Gewinn bzw. die Benachrichtigung über den Gewinn als nicht zustellbar zurückgesendet wird, verliert der Gewinner den Anspruch auf den betreffenden Gewinn. Wird ein potenzieller Gewinner disqualifiziert, so kann dessen Gewinn nach alleinigem Ermessen des Sponsors an den Zweiplatzierten verliehen werden (falls vorhanden). Es finden maximal drei (3) Vorgänge zur Ermittlung eines alternativen Gewinners statt, sofern die Zeitvorgaben dies erlauben. Bleiben diese erfolglos, wird die Gewinnvergabe eingestellt. Mit der Annahme eines Gewinns erklärt sich der Gewinner damit einverstanden, dass der Sponsor und seine Bevollmächtigten dazu berechtigt sind, den Namen des Gewinners, seinen Wohnort, seinen Bundesstaat, Bildmaterial oder ein Foto seiner Person, seinen Beitrag und/oder Informationen zu seinem Gewinn im Zusammenhang mit dem Wettbewerb für Marketing- oder Werbezwecke oder sonstige Zwecke weltweit in allen Medien, die zurzeit bekannt oder zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden, einschließlich des Internets, uneingeschränkt und ohne weitere Zahlung, Benachrichtigung, Einwilligung oder sonstige Erklärung zu nutzen, sofern dem kein gesetzliches Verbot entgegensteht. Des Weiteren verpflichtet sich der Gewinner mit der Annahme des Gewinns dazu, während seines Aufenthalts an Bord des noch nicht offiziell eingeweihten Kreuzfahrtschiffs bis zu drei (3) Videobeiträge zu erstellen, in denen er seine Erfahrungen schildert (das „Video“). Jedes Video bedarf der Genehmigung des Sponsors, muss auf eine vom Sponsor zur Verfügung gestellte Seite hochgeladen werden und muss den in Abschnitt 5 aufgeführten Richtlinien und Inhaltsbeschränkungen entsprechen. Ohne Einschränkung der Allgemeingültigkeit der offiziellen Regeln und soweit gesetzlich zulässig, gewährt, vermittelt und überträgt der Gewinner dem Sponsor unwiderruflich die Gesamtheit der Rechte an den Beiträgen und an den oben genannten Videos, die während des Aufenthaltes an Bord des noch nicht zur See gelassenen Kreuzfahrtschiffes entstehen sowie an sämtlichen urheberrechtlichen Erweiterungen und Neufassungen und das Recht zur Registrierung urheberrechtlich geschützter Werke auf unbestimmte Zeit, einschließlich der Rechte zur weltweiten, zeitlich unbegrenzten und gebührenfreien Nutzung des Beitrags und der Videos für alle Zwecke in allen Medien, unabhängig davon, ob diese gegenwärtig bekannt sind oder später entwickelt werden. Der Gewinner akzeptiert und erkennt an, dass der Sponsor nicht verpflichtet ist, den Beitrag zu nutzen und dass der Sponsor nach alleinigem Ermessen die Nutzung de Beitrags unterlassen kann. Der Sponsor übernimmt insofern keinerlei Haftung, als er sich entschließt, von der Nutzung der vertraglich gewährten Rechte keinen Gebrauch zu machen. Der Gewinner verpflichtet sich, den Sponsor, die freigestellten Parteien (wie in Ziffer 9 weiter unten definiert) und sonstige Lizenznehmer des Sponsors bei jeglichen Ansprüchen, Schäden, Haftungsansprüchen und Kosten (einschließlich angemessener Anwalts- und Gerichtskosten), die aus einer Verletzung der vorliegenden Bestimmungen durch den Gewinner entstehen, schadlos zu halten.

8. Gewinne: FÜNF (5) HAUPTGEWINNE (EIN (1) HAUPTGEWINN PRO LAND):

Eine vor der offiziellen Einweihung des Schiffes stattfindende Kreuzfahrt nach Fort Lauderdale, Florida, auf dem Royal Caribbean-Schiff „Oasis of the Seas“ für den Gewinner und eine (1) weitere Person. Eingeschlossen sind Hin- und Rückreise, ein Flug in der Touristenklasse für den Gewinner und eine (1) Begleitperson von einem größeren Flughafen in der Nähe des Wohnortes des Gewinners (Auswahl nach alleinigem Ermessen des Sponsors) nach Fort Lauderdale, Florida; drei (3) Übernachtungen während der vor der offiziellen Einweihung des Schiffes stattfindenden Kreuzfahrt in einer Balkonkabine, die vom Sponsor nach alleinigem Ermessen ausgewählt wird (Einzelzimmer, Doppelzimmer); eine (1) Übernachtung in einem vom Sponsor ausgewählten Hotel (Einzelzimmer, Doppelzimmer) einschließlich eines Verzehrgutscheins über 200 USD am 18. November 2009. Der Verzehrgutschein kann nur am 18. November 2009 eingelöst werden; ungenutzte Teile verfallen automatisch. Im Gewinn eingeschlossen sind Kabinen der Standardklasse, Speisen, Getränke sowie Unterhaltungsprogramme an Bord. Der Gewinner und seine Begleitperson müssen am 18. November 2009 in Fort Lauderdale eintreffen; ansonsten verfällt der Gewinn, und der Sponsor hat keine weiteren Verpflichtungen gegenüber dem Gewinner. Die Abreise findet am 22. November 2009 von Fort Lauderdale aus statt. Die Reise besteht aus Hin- und Rückreise, wobei der Gewinner und seine Begleitperson jeweils dieselbe Reiseroute befolgen müssen. Der Sponsor legt die Fluggesellschaft und die Reiseroute nach alleinigem Ermessen fest. Im Falle einer Stornierung oder Verspätung von Flügen hat der Gewinner keinen Anspruch auf Erstattung oder Entschädigung. Reise und Unterkünfte unterliegen der Verfügbarkeit. Die Reise unterliegt den im Rahmen dieses Wettbewerbs festgelegten Bestimmungen sowie den Bestimmungen der vom Sponsor ausgewählten Fluggesellschaft, wie im Reisevertrag aufgeführt. Alle Ausgaben und Reisekosten, die nicht in den vorliegenden offiziellen Regeln aufgeführt sind, einschließlich Bodentransport, Passagiergebühren, Aufpreise, Flughafengebühren, Reiseversicherungen, Ausweisgebühren, Trinkgelder, Bearbeitungsgebühren, Extragebühren, außerplanmäßige Mahlzeiten, Personalgebühren, Versicherungsgebühren, Steuern oder andere Ausgaben und Nebenkosten, müssen vom Gewinner getragen werden. Es können Reisebeschränkungen auftreten. Gewinner oder Begleitpersonen unter einundzwanzig (21) Jahren dürfen nur in Begleitung einer mindestens einundzwanzig (21) Jahre alten Person ein Zimmer bewohnen. Personen unter achtzehn (18) Jahren und in ihrem Heimatland nicht als volljährig geltende Personen müssen von einem Elternteil oder einem gesetzlichen Erziehungsberechtigten begleitet werden. Verheiratete Paare, die diese Altersbeschränkungen nicht erfüllen, können nach alleinigem Ermessen des Sponsors eine Reiseerlaubnis erhalten.

Reisende, die sich zum Zeitpunkt des Reiseantritts mindestens in der 24 Schwangerschaftswoche befinden, können nicht mit Royal Caribbean International reisen. Bei einer Schwangerschaft ist eine von einem Arzt ausgestellte Bescheinigung über die Reisefähigkeit vorzulegen, aus der hervorgeht, in welcher Schwangerschaftswoche sich die Reisende zum Zeitpunkt des Reiseantritts befindet, dass diese sich in einem guten gesundheitlichen Zustand befindet und dass keine Risikoschwangerschaft besteht. Der Gewinner und dessen Begleitperson müssen vor Reiseantritt mit dem Kreuzfahrtschiff einen Reisevertrag unterzeichnen. Wenn nach Ermessen des Sponsors eine Anreise per Flugzeug aufgrund der Nähe zum Reiseort nicht angebracht ist, wird diese nach alleinigem Ermessen durch eine Anreise per Bodentransport ersetzt; es besteht kein Anspruch auf Erstattung der Preisdifferenz oder Entschädigung. Sowohl der Gewinner als auch dessen Begleitperson sind alleinig für die zu internationalen Reisen erforderlichen Dokumente verantwortlich, einschließlich Reisepässe und Visa. Verlorene, beschädigte oder gestohlene Tickets, Reisegutscheine oder andere Dokumente werden vom Sponsor nicht erstattet. Der Sponsor haftet nicht für Verspätungen, Verschiebungen oder Stornierungen der Kreuzfahrt, in diesem Fall verfällt der Gewinn; es besteht kein Anspruch auf Erstattung, es sei denn der Sponsor entscheidet sich nach alleinigem Ermessen für eine Erstattung. Ungefährer Handelswert: 3.419,84 CAD (Gewinner in Kanada), 2.448,24 EUR (Gewinner in Deutschland), 37.261 MXN (Gewinner in Mexiko), 2.072,75 GBP (Gewinner in Großbritannien), 2.408 USD (Gewinner in den USA). Aufgrund unterschiedlich langer Flugstrecken und unterschiedlicher Flugkosten variiert der Handelswert in den verschiedenen Ländern. Der aktuelle Wert des Gewinnpakets kann aufgrund unterschiedlicher Flugpreise und Flugstrecken variieren. Der Gewinner hat keinen Anspruch auf Erhalt der Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem ungefähren Handelswert. Die Gewinne oder Teile davon sind nicht übertragbar; es besteht kein Anspruch auf Erstattung oder eine Barauszahlung, es sei denn der Sponsor entscheidet sich nach alleinigem Ermessen dafür. Der Sponsor behält sich das Recht vor, nach alleinigem Ermessen einen Gewinn oder Teile davon durch einen gleich- oder höherwertigen Gewinn zu ersetzen. Der Gewinner trägt einzelstaatliche, nationale, provinzielle, territoriale und kommunale Steuern und jegliche anderweitige Kosten oder Gebühren, die in Verbindung mit der Annahme des Gewinns entstehen, selbst. Jegliche Einzelheiten zur Gestaltung des Gewinns liegen in alleinigem Ermessen des Sponsors.

9. Haftungsfreistellung: Mit Ausnahme der Teilnehmer mit Wohnsitz in Deutschland stimmen die Teilnehmer mit ihrer Teilnahme am Wettbewerb zu, im Falle von Ansprüchen, die sich aufgrund des Todes oder der Verletzung einer Person (und gemäß den anwendbaren Gesetzen in der jeweiligen Gerichtsbarkeit) ergeben, den Sponsor, Weber Shandwick und den Verwalter, die mit ihnen verbundenen Unternehmen, deren eventuelle Mutter- und Tochterunternehmen sowie deren jeweilige leitende Angestellte, Direktoren, Mitarbeiter, Anteilseigner und Bevollmächtigte („freigestellte Parteien“) von jeglichen Ansprüchen und Klagegründen zu bewahren und von der Haftung freizustellen, die sich möglicherweise aus der Beteiligung am Wettbewerb, ob bedingt oder nicht durch die Fahrlässigkeit der freigestellten Parteien, ergeben. Für Einwohner des Vereinigten Königreichs: Diese Haftungsfreistellung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von durch Fahrlässigkeit des Sponsors verursachte(n) Verletzung oder Tod einer Person.

10. Allgemeine Bedingungen: Der Sponsor behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ganz oder teilweise zu stornieren, auszusetzen und/oder zu ändern, falls Betrug, technisches Versagen oder anderweitige Faktoren die Integrität oder ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs – im alleinigen Ermessen des Sponsors – beeinträchtigen. Der Sponsor wählt aus allen rechtmäßigen, gültigen und rechtzeitig eingesendeten Beiträgen die Gewinner nach alleinigem Ermessen aus, wie oben angegeben. Der Sponsor behält sich das Recht vor, gemäß der „Régie des Alcools, des Courses et des Jeux“ der Provinz Quebec nach alleinigen Ermessen die Disqualifikation eines Teilnehmers auszusprechen, falls dieser nach Auffassung des Sponsors den Teilnahmeprozess oder die Durchführung des Wettbewerbs manipuliert, gegen die vorliegenden offiziellen Regeln verstößt oder sich unfair oder störend verhält; damit in Zusammenhang stehende Beiträge werden ebenfalls disqualifiziert. Jeder Versuch einer Person, die legitime Durchführung des Wettbewerbs vorsätzlich zu untergraben, kann eine Verletzung des Straf- und/oder Zivilrechts darstellen; im Falle eines derartigen Versuchs behält sich der Sponsor das Recht vor, gegen diese Person die maximalen gesetzlich zulässigen Schadenersatzansprüche oder andere dadurch entstehende Kosten (einschließlich Anwaltskosten) geltend zu machen. Versäumt es der Sponsor, eine Bestimmung der vorliegenden offiziellen Regeln durchzusetzen, stellt dies keinen Verzicht auf die jeweilige Bestimmung dar.

11. Haftungseinschränkung: Die freigestellten Parteien übernehmen in folgenden Fällen keine Haftung: (1) falsche oder ungenaue Informationen, unabhängig davon, ob sie durch den Teilnehmer, Druckfehler, technische Geräte oder Programmierungen, die mit dem Wettbewerb in Zusammenhang stehen oder in dessen Rahmen verwendet werden, verursacht werden, (2) technisches Versagen jeder Art, einschließlich Fehler, Unterbrechungen, getrennte Verbindungen bei Telefonleitungen, Netzwerkhardware und -software, (3) unzulässiges menschliches Eingreifen jeder Art in den Einsendeprozess oder den Wettbewerb, (4) Druckfehler, typografische Fehler sowie technisches Versagen, Computer-, Netzwerk- oder menschliches Versagen, die im Zusammenhang mit der Verwaltung dieses Wettbewerbs, dem Hochladen, der Verarbeitung oder der Bewertung von Beiträgen, Abstimmungen oder der Sortierung von Abstimmungen sowie der Veröffentlichung der Gewinne und jeglicher im Zusammenhang mit dem Wettbewerb stehender Materialien entstehen, (5) Verzögerung, Unzustellbarkeit, Beschädigung oder Diebstahl von Post oder (6) Verletzungen und Schäden an Mensch und Eigentum, die sich direkt oder indirekt, ganz oder teilweise aus der Teilnahme am Wettbewerb oder dem Erhalt, Gebrauch oder Missbrauch des Gewinns (einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Reise oder anderer Aktivitäten) ergeben. Die freigestellten Parteien haften nicht für fehlgeleitete oder unzustellbare Einsendungen, anderweitige technische Probleme, Versagen von Computern, Servern, Internetanbietern, Hard- und Software, unterbrochene oder unerreichbare Netzwerkverbindungen sowie fehlgeschlagene, unvollständige, beschädigte oder verspätete Übertragungen per Computer. Die freigestellten Parteien haften nicht für die unzulässige Verwendung von Beiträgen durch Dritte.

12. Rechtsstreitigkeiten: Soweit dem kein gesetzliches Verbot entgegensteht, stimmt der Teilnehmer folgenden Bedingungen zu: (1) Alle Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche und Klagegründe, die sich aus dem Wettbewerb oder einer Gewinnübergabe ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, werden individuell und ohne Zurückgreifen auf jegliche Form der Gemeinschaftsklage behoben; die ausschließliche Zuständigkeit liegt beim Bezirksgericht der Vereinigten Staaten (United States District Court) für den östlichen Bezirk von Michigan, USA, (Abteilung Süd) bzw. beim zuständigen einzelstaatlichen Gericht (State Court) von Michigan mit Sitz in Oakland County, Michigan; (2) alle Klagen, Urteile und Schiedssprüche sind begrenzt auf die tatsächlich entstandenen Auslagen, einschließlich der Kosten in Verbindung mit der Teilnahme am Wettbewerb, verstehen sich jedoch in jedem Fall ausschließlich der Rechtsanwaltskosten; (3) der Teilnehmer hat unter keinen Umständen Anspruch auf und verzichtet hiermit auf jegliches Recht auf Geltendmachung von indirekten Schäden, Strafzuschlägen, zufälligen Schäden, Folgeschäden und sonstigen Schäden, die über die tatsächlich entstandenen Auslagen hinausgehen, sowie auf Rechte, die mit einer Vervielfachung oder anderweitigen Erhöhung des Schadens einhergehen. Sämtliche Probleme und Fragen hinsichtlich der Auslegung, Gültigkeit, Interpretation und Vollstreckbarkeit der vorliegenden offiziellen Regeln oder der Rechte und Pflichten der Teilnehmer und des Sponsors in Zusammenhang mit dem Wettbewerb unterliegen den Gesetzen des Staates Michigan und werden in Übereinstimmung mit diesen – unter Ausschluss von Rechtswahlklauseln oder kollisionsrechtlichen Vorschriften (des Staates Michigan oder einer anderen Gerichtsbarkeit), welche die Anwendung von Gesetzen einer anderen Gerichtsbarkeit, außerhalb des Staates Michigan, zur Folge hätten – ausgelegt. Nur für Einwohner Deutschlands: Diese Beschränkung des Haftungsbetrags gilt nur dann, wenn sie gesetzlich zulässig ist. Sämtliche Probleme und Fragen hinsichtlich der Auslegung, Gültigkeit, Interpretation und Vollstreckbarkeit der vorliegenden offiziellen Regeln oder der Rechte und Pflichten der Teilnehmer und des Sponsors in Zusammenhang mit dem Wettbewerb unterliegen den Gesetzen des Staates Florida und werden in Übereinstimmung mit diesen – unter Ausschluss von Rechtswahlklauseln oder kollisionsrechtlichen Vorschriften (des Staates Florida oder einer anderen Gerichtsbarkeit), welche die Anwendung von Gesetzen einer anderen Gerichtsbarkeit, außerhalb des Staates Florida, zur Folge hätten – ausgelegt. Nur für Einwohner von Quebec: Für jegliche Rechtsstreitigkeiten, die die Durchführung oder Organisation eines öffentlichen Wettbewerbs betreffen, ist die „Régie des Alcools, des Courses et des Jeux“ zuständig. Für jegliche Rechtsstreitigkeiten, die die Vergebung von Gewinnen betreffen, ist die „Régie des Alcools, des Courses et des Jeux“ nur insofern zuständig, als sie den betroffenen Parteien bei einer Einigung behilflich ist.

13. Personenbezogene Teilnehmerdaten: Die von den Teilnehmern erfassten Daten unterliegen den unter (http://www.eprize.com/privacy/privacypolicy.html) veröffentlichen Datenschutzbestimmungen von ePrize und den unter (http://www.royalcaribbean.com/privacyPolicy.do;jsessionid=0000zYHReLQARPSyWdqZRH0o6Q8:12hbioan0?cS=MFTR) veröffentlichten Datenschutzhinweisen des Sponsors. Der Verwalter hat das US-Handelsministerium (US Department of Commerce) darüber in Kenntnis gesetzt, dass die unter http://www.export.gov/safeharbor/eg_main_018236.asp einsehbaren Bestimmungen des Safe Harbor Framework eingehalten werden. Die personenbezogenen Daten umfassen den Namen, die Adresse, die E-Mail-Adresse sowie den Geburtstag und werden zu folgenden Zwecken verwendet (a) Kontaktaufnahme mit potenziellen Gewinnern und (b) Zusendung zusätzlicher Informationen an Teilnehmer, die diese zusätzlichen Informationen über das Teilnahmeformular beim Sponsor angefordert haben. Empfänger der personenbezogenen Daten sind der Sponsor und der Verwalter. PERSONENBEZOGENE DATEN WERDEN NICHT AUF SERVERN INNERHALB DER EUROPÄISCHEN UNION ABGELEGT ODER VERARBEITET.

14. Gewinnerliste: Anträge auf Zusendung einer Gewinnerliste werden erst nach dem Enddatum des Wettbewerbs (siehe Tabelle am Anfang des Dokuments), spätestens jedoch bis zum 26. Februar 2010 angenommen. Zur Anforderung einer Gewinnerliste ist eine E-Mail mit dem Betreff „Royal Caribbean International’s Reporter at Sea Contest, Winner List Request“ an WinListRequests@eprizefulfillment.com.

15. Nur für Einwohner Deutschlands: Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Deutschlands in Hinblick auf die Erfassung und Verarbeitung von Daten steht Teilnehmern das Recht zu, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zu ändern oder zurückzuziehen. Unter bestimmten Umständen steht den Teilnehmern außerdem das Recht zu, Widerspruch gegen die Datenerfassung einzulegen. Zur Ausübung dieses Rechts ist ein Schreiben an „Royal Caribbean International’s Reporter at Sea Contest“ c/o Jo Briody, Royal Caribbean Cruise Line, Building Two, Aviator Park Station Road Addlestone, Surrey KT15 2PG. Zuständig für die Datensteuerung und Empfänger der Daten ist Royal Caribbean International. Personenbezogene Daten werden über die Grenzen der Europäischen Union hinaus übertragen.

16. Für Einwohner des Vereinigten Königreichs: Die vorliegenden offiziellen Regeln sind in keiner Weise geeignet, gesetzliche Verbraucherrechte eines Gewinners oder Teilnehmers auszuschließen oder einzuschränken. Die Teilnehmer sind berechtigt, auf ihre personenbezogenen Daten zuzugreifen, diese zurückzuziehen oder zu korrigieren. Zur Ausübung dieses Rechts ist ein Schreiben an „Royal Caribbean International’s Reporter at Sea Contest“ c/o Jo Briody, Royal Caribbean Cruise Line, Building Two, Aviator Park Station Road Addlestone, Surrey KT15 2PG.

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